Peter Bergmann - Fotograf München

Hinweis: Die folgenden AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 . Gültigkeit der Geschäftsbedingungen

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Peter Bergmann (folgend: Fotograf) durchgeführten Aufträge, seine Angebote sowie von ihm erbrachten Lieferungen und Leistungen. Diese AGB gelten jedoch nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB . Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn ihnen der Fotograf nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 Diese AGB gelten für alle vom Fotograf erstellten Produkte und Werke (z.B. Fotos, Bildmaterialien) unabhängig davon, in welcher Schaffenshöhe und technischen Form sie vorliegen (z.B. Drucke, digitale Daten). Sie gelten auch für elektronisch/digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Grundsätzliches

2.1 Der Fotograf ist berechtigt, Teile des Auftrages von Dritten (z.B. Fotolabor, Druckdienstleister, Visagist) durchführen zu lassen.

2.2 Die Klärung von Rechten Dritter sowie Beschaffung erforderlicher Einwilligungen und Nutzungsrechte für Personenbildnisse oder abzubildende Gegenstände gehört nicht zu den Pflichten des Fotografen.

2.3 Der Auftraggeber hat den Fotografen in angemessenem Umfang zu unterstützen. Der Auftraggeber stellt sicher, daß dem Fotografen alle notwendigen Vorlagen sowie Informationen (z.B. Adressen, Ansprechpartner, Informationen bzgl. technischer Gegebenheiten in zur Verfügung gestellten Räumen, Gestaltungswünsche, Briefings) rechtzeitig zur Verfügung stehen und der Fotograf ungehinderten Zugang zu den zu fotografierenden Veranstaltungen, Räumlichkeiten, Objekten bzw. Personen hat sowie ausreichend Zeit für die Aufnahmen zur Verfügung steht.

2.4 Soweit keine ausdrücklichen Vereinbarungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien oder Werke getroffen wurden, ist der Fotograf bei der Gestaltung und Wahl der technischen Mittel frei. Fotoaufnahmen und deren Bearbeitung unterliegen darüber hinaus stets dem künstlerischen /persönlichen Stil des Fotografen. Der Auftraggeber kann sich auf der Website des Fotografen über Stil und Arbeitsweise des Fotografen informieren. Reklamationen bezogen auf die Bildauffassung bzw. künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber Änderungen, hat er die zusätzlichen Kosten zu tragen.

2.5 Bei Reproduktionen, Abzügen, Drucken oder der Darstellung auf einem Monitor lassen sich leichte Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage nicht vermeiden. Eine exakte Farbwiedergabe der Vorlage auf den Fotos und Werken gehört nicht zur Leistungspflicht des Fotografen.

 

3. Urheberrecht / Nutzungsrechte

3.1 Dem Fotograf steht das Urheberrecht an den Fotografien und Werken nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zu. Bei Veröffentlichungen der Fotos oder Werke ist der Fotograf als Urheber zu nennen. Der Auftraggeber erwirbt nur das einfache urheberrechtliche Nutzungsrecht der gelieferten Fotos bzw. Werke. Die Auswahl der zu liefernden Fotos bzw. eine Vorauswahl erfolgt durch den Fotograf. Rohdateien, Originaldaten, unbearbeitete Bilder, Negative, Entwürfe und andere Zwischenprodukte bleiben Eigentum des Fotografen und werden nicht herausgegeben.

3.2 Nutzungsrechte werden erst nach der vollständigen Bezahlung der Vergütung übertragen.

3.3 Es werden ausschließlich Nutzungsrechte aus dem fotografischen Urheberrecht übertragen. Die Klärung von Rechten Dritter sowie die Einholung von Nutzungsrechten über das Urheberrecht des Fotografen hinaus (z.B. die Zustimmung abgebildeter Personen oder für abgebildete Gegenstände zu Veröffentlichungen) obliegt dem Auftraggeber.

3.4 Der Fotograf darf den Unternehmensnamen des Auftraggebers in seinen Referenzen nennen und die Fotografien sowie daraus erstellte Werke für seine Eigenwerbung nutzen, sofern kein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers entgegensteht. Personenbildnisse darf der Fotograf jedoch nur nutzen, sofern es sich um Bildnisse der Zeitgeschichte handelt oder die abgebildeten Personen einer Veröffentlichung zugestimmt haben.

 

4. Zahlung / Abnahme / Eigentumsvorbehalt

4.1 Der Fotograf berechnet seine Vergütung als Pauschale bzw. Stundensatz. Nebenkosten (z.B. Fotogenehmigungen,Modell-honorare) hat der Auftraggeber gesondert zu tragen.

4.2 Verzögert sich die Auftragsdurchführung aus Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, kann der Fotograf eine Erhöhung des Honorars verlangen.

4.3 Der Auftraggeber hat bereitgestellte bzw. gelieferte Werke unverzüglich zu prüfen und innerhalb von 7 Tagen die Abnahme zu erklären oder dem Fotografen etwaige Rügen für offensichtliche Mängel in Textform mitzuteilen.

4.4 Die Abnahme darf nicht aufgrund der künstlerischen Gestaltung oder geringfügiger Mängel der Werke verweigert werden, sofern die Werke im Wesentlichen der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.

4.5 Rechnungen des Fotografen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungstellung zahlbar. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Werke und Produkte Eigentum des Fotografen.

5. Rechte Dritter

5.1 Für dem Fotografen zur Verfügung gestellte Bildmaterialien, Aufnahmeobjekte oder Vorlagen versichert der Auftraggeber, alle notwendigen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte zu besitzen. Der Auftraggeber stellt sicher, daß durch die vereinbarungsgemäße Anfertigung und Nutzung der Fotos oder Bearbeitung der Bildmaterialien, Texte, Aufnahmeobjekte oder Vorlagen keine Urheber-, oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.

5.2 Falls für Aufnahmen an vom Auftraggeber gewünschten Orten oder in bestimmten Räumlichkeiten, die Genehmigung eines Dritten erforderlich ist , so ist diese rechtzeitig vor Beginn der Aufnahmen vom Auftraggeber einzuholen.

5.3 Für Aufnahmen von Gegenständen (z.B. Produktfotos, Architektur, Abbilldungen von Kunstwerken oder zusammen mit Personen abgebildete Gegenstände), an denen Urheber-, Marken-, oder sonstige Rechte Dritter bestehen, verpflichtet sich der Auftraggeber, alle für die Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen erforderlichen Nutzungsrechte und Einwilligungen der Rechteinhaber einzuholen.

5.4 Für beauftragte Personenbildnisse verpflichtet sich der Auftraggeber, die für die Fertigung und Nutzung notwendigen Einwilligungen betroffener Personen rechtzeitig einzuholen.

5.5 Aus einer schuldhaften Verletzung vorbenannter Pflichten des Auftraggebers (Ziffern 5.1 bis 5.4 dieser AGB) entstehende Folgen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt den Fotograf in diesem Zusammenhang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.

6. Haftung

Der Fotograf haftet für Pflichtverletzungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder Garantieerklärungen.

7. Datenschutz

7.1 Die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertrages und beruht auf Art. 6 Abs. 1 b) sowie Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden nicht unberechtigt an Dritte weitergegeben und gelöscht, wenn sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

7.2 Sofern durch den Auftrag für den Fotografen datenschutzrechtliche Informationspflichten gegenüber Veranstaltungsteilnehmern, Kunden oder Mitarbeitern des Auftraggebers entstehen, übernimmt der Auftraggeber auch die Mitteilung der Pflichtinformationen des Fotografen an die betroffenen Personen. Der Fotograf wird in angemessenem Umfang mitwirken (insbesondere durch Bereitstellung der von ihm benötigten Informationen). Die Vetragspartner sichern sich zur Umsetzung ihrer datenschutzrechtlichen Pflichten angemessene, gegenseitige Unterstützung zu und erklären diesbezügliche Absprachen in Textform.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der BRD. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand der Geschäftssitz des Fotografen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Peter Bergmann - Photograph - Stand 07/2022